Sensiblisierung für die Covid-19 Situation
Liebe Clubkolleginnen, liebe Clubkollegen,
rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien und der spürbaren Zunahme von Reiseaktivitäten möchte ich Sie auf die nach wie vor bestehende Covid-19 Situation sensibilisieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über die entsprechenden Regelungen an Ihrem Reiseziel, diese können in unterschiedlichen Bundesländern durchaus voneinander abweichen und auch innerhalb Europas sind die Regelungen unterschiedlich.
Unsere Golfanlage und das Restaurant tunigarden erfreut sich einer großen Beliebtheit unserer Mitglieder und gleichermaßen golfspielender Gäste sowie externeren Besuchern. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass es uns trotz aller notwendigen Maßnahmen auch in diesen Zeiten gelingt, im Golfclub Tuniberg eine Oase der Entspannung zu schaffen.
Damit dies Aufrecht erhalten werden kann möchte ich Sie bitten, den nachfolgend aufgeführten Empfehlungen unbedingt Beachtung zu schenken.
- Für Personen, die an Covid-19 typischen Symptomen wie Fieber, trockenem Husten o.ä. leiden ist der Zutritt zur Anlage nicht möglich. Gleiches gilt für Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich mit Covid-19 infizierten Person hatten.
- Auf der gesamten Anlage gelten die von der Landesregierung Baden-Württemberg verordneten Verhaltensregeln und Hygieneempfehlungen.
- Bitte beachten Sie den gebotenen Abstand von 2 Schlägerlängen, wenn Sie sich auf der Anlage bewegen.
Restaurant tunigarden
- Die maximal erlaubte Anzahl von Personen an einem Tisch im Restaurant liegt bei 10, ungeachtet ob diese in einem Haushalt zusammen leben oder nicht.
- Dennoch präferieren wir eine maximale Anzahl von 4 bis 6 Personen und möchten die erlaubte Obergrenze nur bei Events erreicht sehen.
- Bitte reservieren Sie im Restaurant nach Möglichkeit einen Tisch und verbleiben Sie bitte auch an Ihren zugewiesenen Plätzen während des Besuchs des Restaurants.
- Auf dem Weg zu Ihren Tischen oder wenn Sie sich im Restaurant bewegen empfehlen wir dringend das Tragen einer Alltagsmaske. Auf der Terrasse im freien besteht diese Vorgabe nicht, jedoch ist es auch dort nicht nachteilig eine Alltagsmaske zu verwenden.
Umkleiden & Duschen
- Besonders in den Umkleiden/ Duschen gilt aufgrund der Aerosol-Bildung erhöhte Vorsicht.
- In diesen Bereichen gilt eine Personenobergrenze vom maximal 5 Personen gleichzeitig.
- Beim Aufenthalt in den Umkleiden empfehlen wir ebenfalls dringend das Tragen einer Alltagsmaske.
Achten Sie bitte auf eine ausreichende Händehygiene – vielen Dank für Ihre Unterstützung und bitte bleiben Sie gesund!
Mit den besten Wünschen & Grüßen,
Ihr
Steffen Braun
Präsident