Monat: Juli 2020

Sensiblisierung für die Covid-19 Situation

Liebe Clubkolleginnen, liebe Clubkollegen,

rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien und der spürbaren Zunahme von Reiseaktivitäten möchte ich Sie auf die nach wie vor bestehende Covid-19 Situation sensibilisieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über die entsprechenden Regelungen an Ihrem Reiseziel, diese können in unterschiedlichen Bundesländern durchaus voneinander abweichen und auch innerhalb Europas sind die Regelungen unterschiedlich.

Unsere Golfanlage und das Restaurant tunigarden erfreut sich einer großen Beliebtheit unserer Mitglieder und gleichermaßen golfspielender Gäste sowie externeren Besuchern. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass es uns trotz aller notwendigen Maßnahmen auch in diesen Zeiten gelingt, im Golfclub Tuniberg eine Oase der Entspannung zu schaffen.

Damit dies Aufrecht erhalten werden kann möchte ich Sie bitten, den nachfolgend aufgeführten Empfehlungen unbedingt Beachtung zu schenken.

  • Für Personen, die an Covid-19 typischen Symptomen wie Fieber, trockenem Husten o.ä. leiden ist der Zutritt zur Anlage nicht möglich. Gleiches gilt für Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich mit Covid-19 infizierten Person hatten.
  • Auf der gesamten Anlage gelten die von der Landesregierung Baden-Württemberg verordneten Verhaltensregeln und Hygieneempfehlungen.
  • Bitte beachten Sie den gebotenen Abstand von 2 Schlägerlängen, wenn Sie sich auf der Anlage bewegen.

Restaurant tunigarden

  • Die maximal erlaubte Anzahl von Personen an einem Tisch im Restaurant liegt bei 10, ungeachtet ob diese in einem Haushalt zusammen leben oder nicht.
  • Dennoch präferieren wir eine maximale Anzahl von 4 bis 6 Personen und möchten die erlaubte Obergrenze nur bei Events erreicht sehen.
  • Bitte reservieren Sie im Restaurant nach Möglichkeit einen Tisch und verbleiben Sie bitte auch an Ihren zugewiesenen Plätzen während des Besuchs des Restaurants.
  • Auf dem Weg zu Ihren Tischen oder wenn Sie sich im Restaurant bewegen empfehlen wir dringend das Tragen einer Alltagsmaske. Auf der Terrasse im freien besteht diese Vorgabe nicht, jedoch ist es auch dort nicht nachteilig eine Alltagsmaske zu verwenden.

Umkleiden & Duschen

  • Besonders in den Umkleiden/ Duschen gilt aufgrund der Aerosol-Bildung erhöhte Vorsicht.
  • In diesen Bereichen gilt eine Personenobergrenze vom maximal 5 Personen gleichzeitig.
  • Beim Aufenthalt in den Umkleiden empfehlen wir ebenfalls dringend das Tragen einer Alltagsmaske.

Achten Sie bitte auf eine ausreichende Händehygiene – vielen Dank für Ihre Unterstützung und bitte bleiben Sie gesund!

Mit den besten Wünschen & Grüßen,

Ihr

Steffen Braun

Präsident

„Spielbetrieb Aktuell“ Update: 1.2

Liebe Clubkolleginnen & Clubkollegen,

ich darf Sie über weitere Anpassungen des Spiel-und Übungsbetriebs aktuell halten, die komplette Fassung der Hinweise finden Sie auf der Startseite der Website unter dem Link: „Spielbetrieb Aktuell“

  • Ab sofort steht Ihnen der Service Ihres Golf-Shop und des Sekretariats wieder täglich von 09:3o Uhr bis 17:3o Uhr zur Verfügung.
  • Die Umkleiden und Duschen sind wieder geöffnet – bitte beachten Sie die Einhaltung der maximalen Personenanzahl in diesen Bereichen, welche Sie durch die Hinweise an den Türen entnehmen können.
  • Sollten Sie es bevorzugen, Ihren Putt ohne Fahne zu spielen ist dies möglich, bitte legen Sie hierbei die Fahne auf dem Grünrand oder Vorgrün ab. Wir empfehlen generell den Kontakt mit der Fahne mit Ihrem Golfhandschuh durchzuführen. Gleichgültig ob mit oder ohne Fahne – schonen Sie bitte unbedingt die Lochkanten beim Entnehmen des Balls !
  • Spuren im Bunker ebnen Sie bitte wieder mit den dafür vorgesehen Rechen sorgfältig ein. Wir empfehlen generell die Benutzung mit einem Golfhandschuh durchzuführen.
  • Bitte entsorgen Sie Ihre abgebrochenen Tees und Tee-Reste in den dafür vorgesehenen „Tee-Cups“.
  • Die Ballwascher stehen wieder zur Verfügung, wir empfehlen generell die Benutzung mit Ihrem Golfhandschuh durchzuführen.
  • Bitte beachten Sie hierzu auch die Information des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Ende dieser News. „Allgemeine Hinweise zum Kontakt mit (potenziell) kontaminierten Gegenständen/Oberflächen“

Im Namen des gesamten Vorstands und Verwaltungsrats unseres Clubs danke ich Ihnen außerordentlich für Ihre großartige Disziplin und Kooperationsbereitschaft in den letzten Wochen. Unsere Clubgemeinschaft bewältigt den Spiel- und Übungsbetrieb auch unter diesen ungewöhnlichen Voraussetzungen ganz hervorragend. Und im Vergleich zu vielen anderen Bereichen unseres Lebens ermöglicht uns unser Club, in diesen nach wie vor schwierigen Zeiten, eine besonders entspannte und wunderschöne Atmosphäre – halten wir dies bitte so aufrecht !

Vielen Dank Ihnen allen und mit den besten Wünschen & Grüßen.

Ihr

Steffen Braun

Präsident

 

Allgemeine Hinweise zum Kontakt mit (potenziell) kontaminierten Gegenständen/Oberflächen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Zu seinen Aufgaben gehört die Bewer- tung bestehender bzw. neuer gesundheitlicher Risiken.

Zur Ansteckung mit Coronaviren über Gegenstände/Oberflächen hält es (Stand: Mitte Juni 2020) fest:

  • Für eine Übertragung des Coronavirus durch den Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Allerdings sind Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflä- chen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, theoretisch denkbar und können nicht ausgeschlos- sen werden. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.
  • Die Stabilität von Coronaviren in der Umwelt hängt von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberfläche sowie vom speziellen Virusstamm und der Virusmenge ab. Im Allge- meinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. In der Regel erfolgt die Inaktivierung in getrocknetem Zustand innerhalb von Stunden bis einigen Tagen. Für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 zeigen erste Laboruntersuchungen einer amerikanischen Arbeitsgruppe, dass es nach starker Kontamination bis zu 3 Stunden als Aerosol, bis zu 4 Stunden auf Kupferoberflächen, bis zu 24 Stunden auf Karton und bis zu 2-3 Tagen auf Edelstahl und Plastik infektiös bleiben kann.
  • Damit ist diese im Labor ermittelte Stabilität des Coronavirus SARS-CoV-2 deutlich geringer als diejenige von vielen anderen Krankheitserregern, z.B. verschiedenen unbehüllten Viren oder Bakteriensporen. Die in der Studie genannte Stabilität wurde im Labor unter optimalen Bedingungen und mit hohen Viruskon- zentrationen ermittelt. In der Praxis ist zu erwarten, dass die Stabilität wegen zusätzlicher Faktoren, wie z.B. Tageslicht, schwankender Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie geringeren Kontaminationslevels, geringer ist als in der Laborstudie ermittelt.

Quelle: Deutscher Golf Verband

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