COVID-19 „Alarmstufe“ ab 17. November 2021

Spielbetrieb Aktuell / Update 17. November 2021 

  • Ab dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe.
  • Hierdurch wird der Zutritt zu vielen Lebensbereichen oft nur noch Geimpften und Genesenen möglich.
  • Für den Zugang zu Golfanlagen und den Spielbetrieb gilt die „3G-Regel“, nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR-Test.
  • Die 2G-Regel gilt für die Gastronomie im Innenbereich, und für außen die 3G-Regel mit einem PCR-Test für nicht Immunisierte.
  • Bitte tragen Sie im Innenbereich des Clubhauses, des Sekretariats und im Restaurant auf dem Weg zu Ihren Tischen, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Veranstaltungen im Clubrestaurant sind wir aufgefordert, den Zugang unter oben aufgeführten gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Ebenso ist bei Veranstaltungen eine Dokumentation notwendig, wie z.B. über die LUCA-App oder in anderer geeigneter Form.

2G-Regel

  • Geimpfte Personen (vollständige Immunisierung ab 14 Tage nach der zweiten Impfung / Nachweis über Impfbuch (Kopie) oder CovPass App)
  • Genesene Personen (Nachweis über Labor- oder Arztdokumentation / diese muss mindestens 14 Tage alt sein und darf längstens 6 Monate zurückliegen)

 

Liebe Clubkolleginnen und Clubkollegen,

durch die Warnstufe ist der Zutritt und die Nutzung der Anlage nur noch für Geimpfte, Genesene oder durch einen negativen PCR-Test getestete Personen möglich. Der Zutritt zum Clubhaus und zum Restaurant ist geimpften und genesenen Personen vorbehalten.

Ich bitte Sie nach wie vor um Vorsicht und Rücksicht zur Vermeidung einer Infektion, geben Sie auf sich und Ihre Lieben acht und handeln Sie bitte klug.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund,

mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Präsident

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