COVID-19 „Warnstufe“ ab 03. November 2021

Spielbetrieb Aktuell / Update 03. November 2021

  • Ab dem 03. November gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe.
  • Von Änderungen in dieser Warnstufe sind überwiegend nicht geimpfte oder nicht genesene Personen betroffen, also Personen ohne Immunisierung.
  • Für Golfanlagen und den Spielbetrieb gilt die 3G* Regel.
  • Für die Gastronomie im Innenbereich gilt die 3G** Regel mit einem negativen PCR-Test für nicht immunisierte Personen und für außen die 3G* Regel.
  • Bitte tragen Sie im Innenbereich des Clubhauses, des Sekretariats und im Restaurant auf dem Weg zu Ihren Tischen, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Veranstaltungen im Clubrestaurant sind wir aufgefordert, den Zugang unter oben aufgeführten gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Ebenso ist bei Veranstaltungen eine Dokumentation notwendig, wie z.B. über die „LUCA-App“ oder in anderer geeigneter Form.

3G-Regel

  • Geimpfte Personen (vollständige Immunisierung ab 14 Tage nach der zweiten Impfung / Nachweis über Impfbuch (Kopie) oder CovPass App)
  • Genesene Personen (Nachweis über Labor- oder Arztdokumentation / diese muss mindestens 14 Tage alt sein und darf längstens 6 Monate zurückliegen)
  • *Getestete Personen (Nachweis über aktuellen negativen Schnelltest)
  • **Getestete Personen (Nachweis über aktuellen negativen PCR-Test für drinnen sowie für Veranstaltungen)

 

Liebe Clubkolleginnen und Clubkollegen,

leider sind wir erneut aufgefordert eine Verordnung der Landesregierung umzusetzen. Am Spielbetrieb ändert sich hierbei lediglich, dass nicht immunisierte Spielerinnen und Spieler auf der Anlage einen aktuellen, negativen Schnelltest verfügbar halten müssen. Bei Turnieren und Veranstaltungen im Clubrestaurant ist für nicht immunisierte Personen ein negativer PCR-Test erforderlich.

Ich bitte Sie nach wie vor um Vorsicht und Rücksicht zur Vermeidung einer Infektion, geben Sie auf sich und Ihre Lieben acht und handeln Sie bitte klug.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, ein schönes Spiel und bleiben Sie gesund,

mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Präsident

 

Anhang: Information des BWGV

Die Warnstufe musste in Kraft treten, da die Anzahl der intensivmedizinisch betreuten Covid-19-Fälle über der 250er Marke liegt. Sie kann zurückgenommen werden, wenn dieser Wert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird.

 Die Auswirkungen in der Warnstufe betreffen überwiegend nicht immunisierte Personen, also solche, die weder geimpft noch genesen sind. Ziel ist es die Kontakte dieser Personengruppe zu vermindern, um die Verbreitung des Covid-Virus einzudämmen. In der Warnstufe dürfen sich Ungeimpfte eines Haushalts privat nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Für den Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt (geimpft, genesen, getestet) müssen Ungeimpfte nun einen negativen PCR-Test nachweisen, ein Schnelltest genügt nicht mehr. Hierzu zählen geschlossene Räume der Gastronomie und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Betriebs-, und Vereins- sowie Sportveranstaltungen.

Für die Golfanlagen, deren Spielbetrieb sowie deren Restaurants gilt mit Inkrafttreten der Warnstufe daher ab Mittwoch, den 03.11.2021:

Golfplatz inkl. Toiletten: außen und innen 3G
Gastronomie auf Golfanlagen: außen 3G, innen 3G mit PCR für nicht immunisierte Personen.

Zur Teilnahme Turnieren mit anschließender Veranstaltung im Clubrestaurant sind nicht immunisierte Teilnehmer verpflichtet einen PCR-Test vorlegen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.

Und bitte beachten Sie grundlegendes der aktuellen Verordnung:

Gemäß §6 der Corona-Verordnung sind Anbieterinnen oder Anbieter, Veranstalte-rinnen oder Veranstalter bzw. Betreiberinnen oder Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenen Nachweise verpflichtet!

Weiterhin ist bei Veranstaltungen wie oben genannt eine Datenverarbeitung durchzuführen (bspw. mit Hilfe der LUCA-App) und die Durchführung einer Veranstaltung ist nur mit kontrolliertem Zugang für die Teilnehmer zulässig.

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