Das Golfspiel bleibt gestattet !

Sehr geehrte Mitglieder,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute die ab dem 02. November gültige Corona-Verordnung verkündet.

„Golfen als Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, Spitzen- und Profisport gestattet.“

Mit unseren vor zwei Tagen veröffentlichten Vorbereitungen und Planungen für diese erneut sehr schwierige Phase scheinen wir gut gerüstet. Nun liegt es an uns allen, die Maßnahmen auch so umzusetzen und uns gegenseitig hierzu zu motivieren.

Ich bitte Sie trotz dieser erfreulichen Nachricht für unseren Sport um Vorsicht und Rücksicht – nicht nur auf dem Golfplatz !

Bitte handeln Sie klug, mit Bedacht und bleiben Sie gesund !

Ihr

Steffen Braun

Präsident

 

 

Original Wortlaut des Intro zur Verordnung:

Änderungen der Corona-Verordnung ab 02. November 2020

Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.

Die Regelungen treten zum 02. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.

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