Kategorie: Allgemein

Turnierbetrieb 2022

Liebe Freundinnen und Freunde des „freien Spiels“, bzw. „ohne Turnieranspruch“,

in den letzten Tagen erreichen uns einige nachvollziehbare Hinweise zur Turnierdichte im Juli in unserem Club. Gestatten Sie uns bitte in diesem Zusammenhang ein paar Anmerkungen.

Bei der Planung des Turnierkalenders hatten wir die anspruchsvolle Aufgabe bereits im November vergangenen Jahres einen Zeitpunkt zur Eröffnung der Grüns abzuschätzen und dennoch bewährte Turnierformate beizubehalten, um Sponsoren nicht „abwandern“ zu lassen. Die Neugewinnung von Ausrichtern attraktiver Turniere ist ungleich schwieriger als bewährte Formate zu Klassikern zu entwickeln. Hierdurch kommt es in dieser Saison vor allem im Juli und September zu mehr Turnieren an Wochenende, wo hingegen in der Zeit von April bis Juni deutlich weniger Turniere stattfanden als in „normalen“ Saisons üblich.

Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir für die Saison 2023 die bewährten Strukturen sowie die Kritik der „Freunde des freien Spiels“ mitberücksichtigen, was durch den Wegfall der Einschränkung durch die Grünrenovierung sicher auch gelingen wird.

Dennoch gestatten Sie uns an dieser Stelle auch den Hinweis, dass Golf wie kaum eine andere Sportart einen Turniersport darstellt und wir nach bestem Ermessen eine Balance finden möchten, den unterschiedlichen Ansprüchen unserer Mitglieder zu entsprechen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit den besten Wünschen & Grüßen

Steffen Braun                                  Jürgen Böhler

Präsident                                          Vorstand Sport

Saisonauftakt der Jugend

Am Wochenende starteten die Tuniberg Tigers furios in die Saison. Begleitet von den Pros Paul Wilkinson und Matthias Wäldin, dem Sportwart Jürgen Böhler, den beiden C-Trainern*innen Aileen Wäscher und Oliver Vogt und der Jugendwartin Sabine Vogt, wurden beim Bowling reihenweise die Pins abgeräumt. Beim anschließenden gemeinsamen Essen wurden die Ergebnisse rekapituliert und beschlossen, dass es jetzt Zeit ist, die Herausforderungen auf dem Golfplatz anzunehmen!

Winter auf der Golfanlage

Sehr geehrte Mitglieder,

insbesondere an sonnigen Wintertagen erreichen unsere Verwaltung Nachfragen, warum der Platz gesperrt sei – hierzu ein paar Informationen.

  • Einer Nutzung der Anlage im Winter stehen die Bedürfnisse und Grenzen der Funktionsrasenbereiche gegenüber. Aus regionalen Gegebenheiten wie Bodenverhältnisse, Vitalität der Gräser und Nutzungsfrequenz, ergibt sich eine von Platz zu Platz unterschiedliche Grenze der Belastbarkeit.
  • Unser Platz ist im Vergleich zu umliegenden Plätzen viel stärker von Mutterboden dominiert. Ein Umstand, der uns in der Saison tolle, saftige Fairways ermöglicht, wenn anderswo bereits alles trocken und unansehnlich ist. Im Gegensatz dazu haben sandige Böden Vorteile bei winterlichen Bedingungen und die individuelle Bevorzugung beider Situationen fällt vermutlich je nach Jahreszeit dementsprechend aus.
  • In den Wintermonaten nimmt das Zusammenspiel von Niederschlag und Frost eine besondere Bedeutung ein. Auch wenn am Tage die Sonne scheint und bei Winterspielern den Wunsch zu einer Runde Golf entstehen lässt, ist dies für den Platz oft alles andere als sinnvoll. Ohne Vegetation ist keinerlei Regeneration von Schäden durch Divots und Fußspuren möglich und noch viel schlimmer, niedergetretene Wurmhaufen verwandeln Fairways und die Wege zwischen den Bahnen teilweise zu sehr matschigen Bereichen. Der Aufwand wäre ganz enorm, diese wieder in einen vernünftigen Zustand zu bringen und würde den Saisonstart verzögern.
  • Den Spielwünschen im Winter steht zu guter Letzt die Verantwortung des Clubs gegenüber, alles dafür zu tun, damit sich der Platz zum Saisonstart in einem soliden Zustand präsentiert und dies erzeugt zwangläufig einen Zielkonflikt.

Final kann ich Sie jedoch nur um Verständnis bitten, dass bei den Abwägungen zu Spielmöglichkeiten im Winter immer der Fokus auf die kommende Saison gerichtet sein muss.

Einer Saison, in der unser Ball auf saftigen Fairways wie auf einer Bürste ruht und wir ihn mit einem dementsprechend sauberen Ballkontakt und Backspinn zum 30cm Putt hinter die Fahne aufs Grün schlagen.

Haben Sie bitte etwas Geduld !

Mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Präsident

Preis Zukunft Jugend

Liebe Golfinteressierte,

zum Jahresbeginn 2022 gibt es bereits erste sehr gute Nachrichten aus dem Bereich Jugend: Nach erfolgreicher Teilnahme beim „Preis Zukunft Jugend“ des BWGV dürfen wir uns über ein Preisgeld zur weiteren Jugendförderung freuen – wir gehören zu den besten 15 Teilnehmern des letztjährigen Wettbewerbs!

Mit vielen Grüßen und guten Wünschen für das gerade begonnene, neue Jahr

Sabine Vogt
-Team Jugend-

Neujahrsgruß 2022

Liebe Mitglieder, Gäste und Freunde des Golfclub Tuniberg,

wir wünschen Ihnen ein glückliches neues Jahr bei bester Gesundheit, mit vielen schönen Stunden und erfolgreichen Runden in Ihrem Golfclub Tuniberg.

Bleiben Sie in Schwung !

Ihr Vorstand, Verwaltungsrat & das gesamte Team des Golfclub Tuniberg

COVID-19 „Warnstufe“ Aktualisierung

Spielbetrieb Aktuell / Update 21. November 2021

 

  • Ab dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe.
  • Hierdurch wird der Zutritt zu vielen Lebensbereichen oft nur noch Geimpften und Genesenen möglich.
  • Für den Zugang zu Golfanlagen und den Spielbetrieb gilt die 2G-Regel
  • Nicht immunisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet.
  • Bitte tragen Sie im Innenbereich des Clubhauses, des Sekretariats und im Restaurant auf dem Weg zu Ihren Tischen, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
  • Wir sind aufgefordert, den Zugang unter oben aufgeführten gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Ebenso ist bei Veranstaltungen eine Dokumentation notwendig, wie z.B. über die LUCA-App oder in anderer geeigneter Form.

 2G-Regel

  • Geimpfte Personen (vollständige Immunisierung ab 14 Tage nach der zweiten Impfung / Nachweis über Impfbuch (Kopie) oder CovPass App)
  • Genesene Personen (Nachweis über Labor- oder Arztdokumentation / diese muss mindestens 14 Tage alt sein und darf längstens 6 Monate zurückliegen)

 

Liebe Clubkolleginnen und Clubkollegen,

nach erneuter Überprüfung der Coronaverordnung müssen wir feststellen, dass in der Warnstufe für Sportstätten mit kontrolliertem Zugang die 2G-Regel gilt. Dies geht aus dem §14 Kultur-, Freizeiteinrichtungen… hervor.

Die Nutzung der Anlage ist vollständig geimpften oder genesenen Personen vorbehalten, ebenso der Zutritt zum Clubhaus und zum Restaurant.

Wir sind verpflichtet, die Nachweise zur vollständigen Impfung oder Genesung zu überprüfen. Sollten Sie in der nächsten Zeit die Anlage nutzen, möchten wir Sie bitten Ihre Nachweise einmalig im Sekretariat vorzulegen, hierdurch wird der administrative Aufwand auch für Sie überschaubar. Bitte halten Sie jedoch für den Fall einer behördlichen Überprüfung Ihre Nachweise verfügbar, wenn Sie die Anlage nutzen.

Ich bitte Sie nach wie vor um Vorsicht und Rücksicht zur Vermeidung einer Infektion, geben Sie auf sich und Ihre Lieben acht und handeln Sie bitte klug.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund,

mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Präsident

COVID-19 „Alarmstufe“ ab 17. November 2021

Spielbetrieb Aktuell / Update 17. November 2021 

  • Ab dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe.
  • Hierdurch wird der Zutritt zu vielen Lebensbereichen oft nur noch Geimpften und Genesenen möglich.
  • Für den Zugang zu Golfanlagen und den Spielbetrieb gilt die „3G-Regel“, nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR-Test.
  • Die 2G-Regel gilt für die Gastronomie im Innenbereich, und für außen die 3G-Regel mit einem PCR-Test für nicht Immunisierte.
  • Bitte tragen Sie im Innenbereich des Clubhauses, des Sekretariats und im Restaurant auf dem Weg zu Ihren Tischen, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Veranstaltungen im Clubrestaurant sind wir aufgefordert, den Zugang unter oben aufgeführten gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Ebenso ist bei Veranstaltungen eine Dokumentation notwendig, wie z.B. über die LUCA-App oder in anderer geeigneter Form.

2G-Regel

  • Geimpfte Personen (vollständige Immunisierung ab 14 Tage nach der zweiten Impfung / Nachweis über Impfbuch (Kopie) oder CovPass App)
  • Genesene Personen (Nachweis über Labor- oder Arztdokumentation / diese muss mindestens 14 Tage alt sein und darf längstens 6 Monate zurückliegen)

 

Liebe Clubkolleginnen und Clubkollegen,

durch die Warnstufe ist der Zutritt und die Nutzung der Anlage nur noch für Geimpfte, Genesene oder durch einen negativen PCR-Test getestete Personen möglich. Der Zutritt zum Clubhaus und zum Restaurant ist geimpften und genesenen Personen vorbehalten.

Ich bitte Sie nach wie vor um Vorsicht und Rücksicht zur Vermeidung einer Infektion, geben Sie auf sich und Ihre Lieben acht und handeln Sie bitte klug.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund,

mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Präsident

COVID-19 „Warnstufe“ ab 03. November 2021

Spielbetrieb Aktuell / Update 03. November 2021

  • Ab dem 03. November gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe.
  • Von Änderungen in dieser Warnstufe sind überwiegend nicht geimpfte oder nicht genesene Personen betroffen, also Personen ohne Immunisierung.
  • Für Golfanlagen und den Spielbetrieb gilt die 3G* Regel.
  • Für die Gastronomie im Innenbereich gilt die 3G** Regel mit einem negativen PCR-Test für nicht immunisierte Personen und für außen die 3G* Regel.
  • Bitte tragen Sie im Innenbereich des Clubhauses, des Sekretariats und im Restaurant auf dem Weg zu Ihren Tischen, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Veranstaltungen im Clubrestaurant sind wir aufgefordert, den Zugang unter oben aufgeführten gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Ebenso ist bei Veranstaltungen eine Dokumentation notwendig, wie z.B. über die „LUCA-App“ oder in anderer geeigneter Form.

3G-Regel

  • Geimpfte Personen (vollständige Immunisierung ab 14 Tage nach der zweiten Impfung / Nachweis über Impfbuch (Kopie) oder CovPass App)
  • Genesene Personen (Nachweis über Labor- oder Arztdokumentation / diese muss mindestens 14 Tage alt sein und darf längstens 6 Monate zurückliegen)
  • *Getestete Personen (Nachweis über aktuellen negativen Schnelltest)
  • **Getestete Personen (Nachweis über aktuellen negativen PCR-Test für drinnen sowie für Veranstaltungen)

 

Liebe Clubkolleginnen und Clubkollegen,

leider sind wir erneut aufgefordert eine Verordnung der Landesregierung umzusetzen. Am Spielbetrieb ändert sich hierbei lediglich, dass nicht immunisierte Spielerinnen und Spieler auf der Anlage einen aktuellen, negativen Schnelltest verfügbar halten müssen. Bei Turnieren und Veranstaltungen im Clubrestaurant ist für nicht immunisierte Personen ein negativer PCR-Test erforderlich.

Ich bitte Sie nach wie vor um Vorsicht und Rücksicht zur Vermeidung einer Infektion, geben Sie auf sich und Ihre Lieben acht und handeln Sie bitte klug.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, ein schönes Spiel und bleiben Sie gesund,

mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Präsident

 

Anhang: Information des BWGV

Die Warnstufe musste in Kraft treten, da die Anzahl der intensivmedizinisch betreuten Covid-19-Fälle über der 250er Marke liegt. Sie kann zurückgenommen werden, wenn dieser Wert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird.

 Die Auswirkungen in der Warnstufe betreffen überwiegend nicht immunisierte Personen, also solche, die weder geimpft noch genesen sind. Ziel ist es die Kontakte dieser Personengruppe zu vermindern, um die Verbreitung des Covid-Virus einzudämmen. In der Warnstufe dürfen sich Ungeimpfte eines Haushalts privat nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Für den Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt (geimpft, genesen, getestet) müssen Ungeimpfte nun einen negativen PCR-Test nachweisen, ein Schnelltest genügt nicht mehr. Hierzu zählen geschlossene Räume der Gastronomie und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Betriebs-, und Vereins- sowie Sportveranstaltungen.

Für die Golfanlagen, deren Spielbetrieb sowie deren Restaurants gilt mit Inkrafttreten der Warnstufe daher ab Mittwoch, den 03.11.2021:

Golfplatz inkl. Toiletten: außen und innen 3G
Gastronomie auf Golfanlagen: außen 3G, innen 3G mit PCR für nicht immunisierte Personen.

Zur Teilnahme Turnieren mit anschließender Veranstaltung im Clubrestaurant sind nicht immunisierte Teilnehmer verpflichtet einen PCR-Test vorlegen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.

Und bitte beachten Sie grundlegendes der aktuellen Verordnung:

Gemäß §6 der Corona-Verordnung sind Anbieterinnen oder Anbieter, Veranstalte-rinnen oder Veranstalter bzw. Betreiberinnen oder Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenen Nachweise verpflichtet!

Weiterhin ist bei Veranstaltungen wie oben genannt eine Datenverarbeitung durchzuführen (bspw. mit Hilfe der LUCA-App) und die Durchführung einer Veranstaltung ist nur mit kontrolliertem Zugang für die Teilnehmer zulässig.

Die Herbst-Turniere 2021

Liebe Mitglieder,

die so schöne Tradition der „Herbst-Klassiker“ unseres Turnierkalenders stehen unmittelbar bevor und wir werden diese auch in diesem Jahr, trotz Wintergrüns, durchführen. Leider kann das „Wiesn-Turnier“ und „Cross-Country“ nicht stattfinden. Erstgenanntes war aufgrund der langen Vorausbuchung einer Blasmusikkapelle wegen Corona nicht möglich und beim Cross-Country wäre momentan das Risiko zu hoch, dass sich Bälle auf die neu eingesäten Grüns verirren und zu Schäden führen.

Bei den gesellschaftlichen Herbst-Turnieren stehen neben der gemeinsamen Golfrunde insbesondere die Kulinarik und der Event-Charakter im Mittelpunkt und wir hoffen auch in diesem Jahr auf Ihre rege Teilnahme an diesen Veranstaltungen, fördern diese doch unsere Clubkultur und unterstützen auch unsere Gastronomie.

Damit die unterschiedlichen Interessen zwischen Golfspiel und gesellschaftlichen Aspekten Berücksichtigung finden haben wir uns in diesem Jahr dazu entschlossen, pro Turnier jeweils zwei Ausschreibungen zur Anmeldung anzubieten.

Ausschreibung klassisch:

  • Zur Teilnahme am Turnier und der Abendveranstaltung

Ausschreibung Event:

  • Zur Teilnahme an der Abendveranstaltung
  • Ohne Teilnahme am Turnier

Wir bitten um Verständnis, dass im Falle einer Überbuchung die Teilnehmer an Turnier und Abendveranstaltung hierbei Priorität genießen und die reinen Event- Buchungen nach Eingang der Anmeldung Berücksichtigung finden.

Zu Ihrer Übersicht und für Ihre Planung:

„Taste of Scotland“

  • Samstag, 23. Oktober 2021
  • 2er Scramble / Kanonenstart
  • Kleines Frühstück vor dem Turnier
  • Dinner am Abend
  • Der ganze Tag steht unter dem Einfluss Schottlands
  • Musik / Speisenauswahl / Kulisse

 

„Die Fuchsjagd“

  • Sonntag, 07. November 2021
  • Einzelwettspiel / 3er Flights / Reihenstart
  • Besondere Spielform: Der Fuchs definiert das Par
  • Idealerweise tragen die Spieler:
  • Eine weiße Hose, rotes Oberteil und schwarze Mütze
  • Abendveranstaltung: Apero am offenen Feuer / Musik / Wild-Dinner

 

 „Martinsgans-Turnier“

  • Samstag, 13. November
  • 4er Flights / Auswahldrive / Kanonenstart
  • Abendveranstaltung: Traditionelles Martinsgansessen

 

„Nikolausturnier & Club Weihnachtsfeier“

  • Samstag, 11. Dezember 2021
  • 3er Scramble / Kanonenstart
  • Abendveranstaltung: Weihnachtsfeier des Golfclub Tuniberg

 

Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung wie gewohnt über PC Caddie vor, wir freuen uns auf stimmungsvolle Veranstaltungen und einen schönen Genuss im Clubrestaurant.

Mit den besten Wünschen & Grüßen

Ihr

Steffen Braun

Scroll to top Rufen Sie uns an